Habe keine Angst, Deine Einzigartigkeit zu enthüllen,
denn sie ist Teil des Segens, der auf Dir liegt.
(Heilweise, Susan Weed)
Untersuchung und Behandlung
Eine osteopathische Behandlung dauert ca. eine Stunde. Die erste Stunde kann etwas länger dauern und umfasst ein ausführliches Anamnese-Gespräch, eine körperliche Untersuchung und die Behandlung. Eine traumatherapeutische Behandlung kann ebenfalls länger dauern.
Anamnese-Gespräch
Zunächst wird die Krankengeschichte besprochen und gegebenenfalls Vorbefunde miteinbezogen. Hierbei spielen akute oder auch in der Vergangenheit liegende Symptome, Unfälle, Operationen, Narben, Infektionskrankheiten, Traumata sowie belastende Lebensumstände eine Rolle. Neben solchen krankmachenden Einflüssen sind jedoch auch die gesundmachenden Faktoren (Salutogenese) wichtig. Dazu gehören z. B. eine glückliche Partnerschaft, Bezug zur Natur oder Erfüllung in Beruf und Familie (Ressourcenbildung).
Körperliche Untersuchung
Mit den Händen spürt die Osteopathin den verschiedenen Geweben des Körpers nach. So erkennt sie die für die Beschwerden relevanten Funktionsstörungen und Spannungen in Gelenken, Muskulatur, Bindegewebe, Nervensystem und Organen.
Behandlung
Der Untersuchung entsprechend unterstützt die Osteopathin mit individuell fein abgestimmten Techniken den Körper dabei, die Fehlspannungen oder -funktionen zu regulieren.
Die Art und Anzahl der erforderlichen Behandlungen ist abhängig vom Beschwerdebild und der Krankheitsgeschichte. Nach dem ersten Termin lässt sich hierüber eine Prognose stellen.
Weitere Termine
Jede weitere Behandlung beginnt erneut mit einem ausführlichen Patientengespräch. Danach schließt sich die osteopathische Untersuchung und Behandlung an. Die Häufigkeit und der Abstand der Behandlung richten sich nach dem individuellen Befund.
Kosten und Kostenübernahme
Da ich Heilpraktikerin und somit Freiberuflerin bin, müssen alle Behandlungskosten privat gezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, je nach Behandlung entstehen 50-100 Euro Behandlungskosten.
Sollten Sie privat versichert sein, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben oder beihilfeberechtigt sein, können Sie die Kosten entsprechend Ihres Versicherungsumfangs geltend machen und erstattet bekommen Jedoch werden nicht immer alle Kosten von den Versicherungen übernommen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Regelungen Ihrer Versicherung. Unabhängig vom Zeitpunkt und der Höhe der Erstattung sind die Behandlungskosten bei Fälligkeit zu bezahlen.
Gesetzlich Versicherte, deren Versicherung einen Anteil der Behandlungskosten übernehmen, brauchen eine Verschreibung für osteopathische Behandlungen vor dem ersten Termin.
Bei all dem soll eine Behandlung nicht an den Kosten scheitern, bitte sprechen Sie mich bei finanziellen Problemen an.